Das Neue neu denken: Ein Interview mit Soziologe und DJ Georg Fischer zum Thema Sampling, Urheberrecht und Kunstfreiheit in der Musik

Das Neue neu denken: Ein Interview mit Soziologe und DJ Georg Fischer zum Thema Sampling, Urheberrecht und Kunstfreiheit in der Musik

Wenn ihr mit Samplen arbeitet, gibt es da das Eine oder Andere zu beachten.

Remixe und Samples stellen spätestens seit den 1980er Jahren zentrale Prozesse der DJ-Kultur und Musikproduktion dar. Mit ein bisschen Know-how, einem DAW-Programm und bestimmten handwerklichen Kniffen, wie beispielsweise dem Transponieren von Samples, stehen den MusikproduzentInnen von heute eine Fülle an Inspiration sowie schier unendliche Möglichkeiten zum Schaffen neuer Musik zur Verfügung.

Doch was bedeutet das eigentlich, ‘neue’ Musik? Die Praxis des Samplings und die Geburt der Remixe haben zum wiederholten Male eine Debatte um das Urheberrecht und die Kunstfreiheit mit sich gebracht: Wem gehört ein Sample und ab wann gilt es als geklaut? Bis zu welchem Punkt ist Sampling kreatives Recyceln von Vorangegangenem und wann wird die Grenze zur Urheberrechtsverletzung überschritten?

Das moderne deutsche Urheberrecht ist ein kompliziertes rechtliches Gebilde, das im Zuge des 20. Jahrhunderts zwar zum Schutz geistigen Eigentums eingeführt wurde, in den Augen Vieler der heutigen Situation jedoch nicht mehr gerecht wird, teilweise sogar zu einer Einschränkung der Kunstfreiheit führt.

Dass sich jedoch selbst KünstlerInnen in Hinblick auf dieses Thema nicht einig sind, zeigen Gerichtsprozesse aus den letzten Jahren, wie jener zwischen Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham, in dem in über zehn Jahren über ein zwei Sekunden langes Sample verhandelt wurde. Auch Meinungsverschiedenheiten zwischen MusikerInnen und Streaming-Diensten offenbaren divergierende Definitionen des Urheberrechts bzw. Diskrepanzen in der Auffassung dessen, was geistiges Eigentum im digitalen Zeitalter bedeutet. Dabei lassen solche Streitigkeiten häufig vor allem eines erkennen: einen Generationsunterschied.

Auch wir hier bei LANDR stellen immer wieder fest, dass der Aspekt des geistigen Eigentums für MusikerInnen nach wie vor ein zentrales, jedoch immer schwerer zu fassendes Thema ist. Häufig wird uns die Frage gestellt, ob NutzerInnen, die ihre Songs in ihre Track-Bibliothek hochladen und somit in der Cloud speichern, ihre Rechte an den Songs an uns verlieren. Das ist zu 100% NICHT der Fall – eure Songs bleiben eure Songs und können Anderen dank der Private Sharing Funktion sogar extrem sicher und praktisch zugänglich gemacht werden. Wenn ihr Songs veröffentlichen wollt, müsst ihr euch allerdings versichern, dass sie keine Samples enthalten, mit denen ihr gegen das Urheberrecht verstoßen würdet.

Gerade solche rechtlichen Schwierigkeiten, die die ‘inkorrekte’ Nutzung von Samples mit sich bringen kann, werfen ein Licht darauf, wie sehr sich die heutige Musikbranche von traditionellen Ideen und Prozessen losgelöst hat und inwiefern eine ‘neue’ Musikkultur des 21. Jahrhunderts das eine oder andere Konzept, das jahrzehntelang Gültigkeit besaß, in Frage stellt.

Was bedeutet es, wenn man auch im digitalen Zeitalter, das nicht zuletzt durch das Internet ganz neue Möglichkeiten für kreative Prozesse und die Musikproduktion mit sich gebracht hat, noch an der Dichotomie von Original und Kopie, Tradition und Innovation, Kreativität und Passivität festhält? Die Spannung zwischen diesen vermeintlichen Polen hat sich im Zuge digitaler Innovationen in der Musikbranche weiter verschärft, während gleichzeitig noch nie dagewesene Phänomene und Arten der Produktion durch diese eben erst möglich wurden.

Um genauer zu verstehen, wie bestimmte Kernkonzepte der Musik heute gefasst werden müssen, und inwiefern das Sampling Symbol für eine neue Musikbranche und -kultur ist, haben wir uns mit Georg Fischer unterhalten, der sich als Soziologe an der TU Berlin mit den theoretischen Aspekten der Remixkultur beschäftigt sowie bei Nacht als DJ selbst Hand an’s Remixen legt. Er hat uns mehr zum Thema Urheberrecht in der Musik, dem “Zeitalter des Remix” und seiner Sichtweise auf traditionelle Ansichten von Kreativität und Innovation erzählt.

Welche Bedeutung hat für dich die Praxis des Samplings/Remixings für die Musik?

Sampling hat zur Ausbildung ganz neuer Stile, Genres und Produktionstechniken geführt. Die heutige digitale Musikproduktion basiert im Grunde auf der Idee, Klangkopien zu verwenden. Ein Loop ist nichts Anderes als ein Sample, das hintereinander kopiert wird und so zu einer sich wiederholenden Schleife wird. Auch moderne Produktionssoftware wird in der Regel mit vorprogrammierten Samples ausgeliefert, die dann für neue Tracks verwendet werden können. Die Idee der Kopie ist hier allgegenwärtig. Der Sampler ist ein Instrument, mit dem man Musikerinnen zusammen spielen lassen kann, die niemals aufeinandergetroffen sind.

Remixing basiert auf Sampling. Durch Remixing lässt sich ein Track in ein anderes Genre übertragen, oder ein unbekannter Track kann durch Remixes bekannt werden. Eins der interessantesten Beispiele in diesem Zusammenhang ist Daft Punks Get Lucky, dessen Popularität entscheidend von Fan-Remixes geprägt wurde, wie ich an anderer Stelle ausführlich beschrieben habe.

“Der Sampler ist ein Instrument, mit dem man Musikerinnen zusammen spielen lassen kann, die niemals aufeinandergetroffen sind.”

Wie definierst du den Begriff der Kreativität? Inwiefern ist er deiner Meinung nach mit Innovation bzw. der Schaffung von ‘Neuem’ verbunden? Und erhält die Praxis des Samplings/Remixings in diesem Zusammenhang revolutionären Charakter?

Unter Kreativität verstehe ich das Vermögen, Neues zu schaffen. Als Innovation bezeichne ich dagegen den Prozess, wie sich das Neue verankert und ausbreitet. Beides sind analytische Begriffe für Phänomene, die in der Praxis manchmal gemeinsam auftreten und daher nicht ganz so leicht zu trennen sind, wie das in der Theorie möglich ist. Ich versuche es mal an der Geschichte des Samplings etwas genauer zu beschreiben.

Bereits ab den 1920er Jahren experimentierten vereinzelt KünstlerInnen, MusikerInnen und IngenieurInnen mit Klängen, die auf Schallplatten oder Tonbändern aufgezeichnet waren. Heute würde man sagen, dass schon damals erste “Loops” oder “Mashups” entstanden. Die Leute nannten das damals natürlich anders, aber im Rückblick erscheinen die damaligen Spielereien als Vorläufer von Sampling.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Experimente bis in die 1950er Jahre hinein eigentlich nur einer sehr kleinen und privilegierten Gruppe zur Verfügung standen. Mit den Jahren werden dann Tonbänder, Schallplatten und ähnliche Verfahren auch für AmateurInnen erschwinglich. Es dauert bis zu den 1970er Jahren, dass Sampling, also die Möglichkeit, konkret einen Klang „anzufassen“ und zu kopieren, zu einer Technik wird, die sich in der westlichen Welt nachhaltig ausbreitet. Anfang der 1980er kommen die ersten Sampler auf den Markt und einige DJs fangen an, ihre Praktiken von den Turntables auf die Geräte zu übertragen. Auf einmal können auch “Unbefugte” Musik machen, wie das Martin Büsser einmal genannt hat. Die Praxis des Samplings verbreitet sich immer weiter und stabilisiert sich. Es bilden sich regionale Stile aus, wie Samples verwendet werden, und mit ihnen entstehen ganze Genres mit eigenen Ideologien. Das wichtigste Genre in diesem Zusammenhang ist sicherlich Hip Hop, aber auch House, Techno, Drum’n’Bass und Dubstep basieren zu sehr großen Teilen auf Sampling.

Anfang der 1990er hatten einige AkteurInnen der Musikindustrie noch gehofft, Sampling würde wieder verschwinden, aber das Gegenteil war der Fall. Von diesem Zeitpunkt an beschäftigen sich nicht nur musikalisch Interessierte mit Sampling, sondern auch zunehmend AnwältInnen, RichterInnen und andere juristische AkteurInnen. WissenschaftlerInnen und JournalistInnen schreiben Texte über die neue musikalische Methode, vergleichen sie mit etablierten künstlerischen Ausdrucksformen wie Collage, Pastiche oder Montage. Und in der Musikindustrie muss man sich notgedrungen damit beschäftigen, wie das Sampling als neue Einnahmequelle erschlossen werden kann, was letztendlich zur Entwicklung des Sample Clearings führt. Kurz: Einige akzeptieren Sampling, Andere kämpfen dagegen an. Seine Relevanz wird aber nicht mehr geleugnet.

Diese Ausbreitung und Verstetigung würde ich als Innovation fassen, da sich verschiedene Bereiche mit Sampling auseinandersetzen bzw. verändern: Musik, Recht, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter Kreativität verstehe ich dagegen die Herstellungsweisen, die die Musikproduzentinnen auf Basis der Sampler entwickeln: der Umgang mit Referenzen, das Kombinieren von unverbundenen Musikstilen, das Spielen mit dem konkreten Klang, aber auch die Suche nach neuen, unverbrauchten Samples, um Originalität zu erlangen.

Du engagierst dich für die Kampagne ‘Recht auf Remix’, in der es um die Anerkennung und Förderung der Remix-Kultur geht. Erzähl uns, in welcher Form du dich für die Kampagne einsetzt.

Die Initiative Recht auf Remix des Digitale Gesellschaft e. V. hat im Mai 2014 das Remix.Museum veröffentlicht. Das ist eine kuratierte Sammlung von bemerkenswerten Remixes aus den Bereichen Memes, Musik, Visueller Medienkultur, Recht und Crossover. Ziel der Zusammenstellung war natürlich, die Idee des Remix‘ an einigen besonders gelungenen Beispielen zu demonstrieren und damit zu zeigen, warum Remixes nicht einfach nur plump mit dem Diebstahl geistigen Eigentums gleichzusetzen sind. Remixing steht für Vielfalt, Meinungsfreiheit und Kreativität! In der Initiative bin ich für den Bereich der Musik zuständig. Daneben betreue ich die Social Media-Kanäle oder nehme andere Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit wahr.

“Remixing steht für Vielfalt, Meinungsfreiheit und Kreativität!”

Im Manifest der Kampagne heißt es: “Wir leben in einem Zeitalter des Remix.” Was macht dieses Zeitalter des Remix’, eine solche ‘Remix-Kultur’, aus? Ist es ein modernes Phänomen?

Das Remix-Zeitalter zeichnet sich durch zwei grundlegende Entwicklungen aus: Einerseits werden immer mehr Medienmaterialien digital verfügbar gemacht: die Menge an Musik, Fotos, Videos, Texten, etc., die digital abrufbar sind, wächst jeden Tag. Felix Stalder spricht in seinem Buch Kultur der Digitalität sogar davon, dass bald so gut wie alle dieser Werke digital verfügbar sein werden. Auf der anderen Seite wächst auch die Menge und Qualität der bereitgestellten Werkzeuge, mit denen diese Medienmaterialien miteinander kombiniert, variiert und in neuen Versionen zur Verfügung gestellt werden können. Das hat zur Folge, dass jeden Tag neue Remixes entstehen, die ihrerseits wieder geremixt werden usw. Auch Jugendliche und Kinder verwenden diese Techniken mittlerweile, und wir werden uns noch umschauen, was in zehn Jahren alles möglich ist, wage ich mal zu behaupten. Remixing ist Alltagskultur und Teil unserer Kommunikation geworden, wie Internet-Memes zeigen. Wir haben es mit einer Steigerung der technischen Reproduzierbarkeit zu tun, die sich nicht mehr umkehren lässt und für die wir rechtliche Grundlagen brauchen, die Remixing nicht per se in die Illegalität drängen. Für ein solches „Recht auf Remix“ setzt sich die Initiative ein – übrigens durchaus mit Erfolg, wenn man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2016 dazu befragt.

Wie siehst du das Urheberrecht in der Musik? Was macht es richtig, was müsste verändert werden? Und wie bewertest du dabei insbesondere die rechtliche Lage in Deutschland, wenn es um das Thema Sampling geht?

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Streit Metall auf Metall im Jahr 2016 wurde sicherlich die richtige Richtung eingeschlagen, um die rechtliche Hyperregulierung von derivativen Praktiken wie Sampling, Remix oder Mashup einzudämmen.

Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2012 auf, das Sampling ohne Genehmigung im Grunde komplett in die Illegalität trieb: Wäre es nach dem Bundesgerichtshof gegangen, würde für jede musikalische Phrase eine Genehmigung notwendig werden – auch für Ausschnitte, die nicht einmal eine eigene Schöpfungshöhe erreichen, d. h. nicht individuell genug sind, um als Komposition urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (man könnte auch sagen: nicht kreativ genug sind). Diese Ausschnitte wären über das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller (Verlage, Labels) weiterhin geschützt, so der Bundesgerichtshof.

Dieser Ansicht war das Bundesverfassungsgericht nicht. Es widerrief die Entscheidung des Bundesgerichtshofs und stellte einige Kriterien zur Beurteilung auf: Existiert eine Konkurrenzbeziehung zwischen originalem und derivativem Werk? Würde das neue Stück dem alten wirtschaftlich schaden? Welche Menge wurde aus dem alten Stück in das neue kopiert? Welche Bekanntheit hat das alte Werk? Und wie sehr unterscheidet sich das neue vom alten Stück? Anhand dieser Kriterien soll sich besser abschätzen lassen, ob ein Sample genehmigungsfrei benutzt werden darf oder nicht.

Im Juni 2017 wird der Bundesgerichtshof sein überarbeitetes Urteil veröffentlichen. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass sich auch der Europäische Gerichtshof noch mit dem Fall beschäftigen wird. Insofern lässt sich aktuell noch nicht von Rechtssicherheit sprechen. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass das Urteil einen eindeutigen Grenzwert enthalten wird, wieviel ohne Erlaubnis gesampelt werden darf. Das ist eine Frage, die sich dann in der Auslegung des Urteils im Einzelfall stellen wird.

Davon unberührt unterstehen Melodien in Deutschland einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Im Grunde ist es in Deutschland nicht ohne Lizenz erlaubt, eine gesampelte Melodie zu veröffentlichen. Soweit ich die rechtliche Entwicklung überblicke, bleibt dieser sogenannte „starre Melodienschutz“ weiterhin bestehen. Melodien bleiben also heikel.

Du bist sowohl Akademiker als auch DJ. Versuchst du, die beiden Felder miteinander zu verbinden bzw. gewisse Praktiken von einem Feld in das andere zu übertragen?

Die Wissenschaft ist ein Geschäft auf den “Schultern von Riesen”, so ein beliebter Spruch. Wenn man ein Thema beackern will, muss man sich in aller Regel erstmal durch die Literatur lesen und schauen, wer dazu schon gearbeitet hat. Der bewusste, offene Umgang mit Referenzen ist wichtig, um den eigenen Beitrag zur Forschung herauszustreichen. Ein Zitat muss daher auch exakt als solches gekennzeichnet werden. All diese Konventionen dienen dazu, dass sich die Forschung weiterentwickelt und nicht wiederholt – oder sich jemand die Arbeiten anderer zu Eigen macht.

Sample-basierte Musik funktioniert bis zu einem gewissen Grad ähnlich: auch sie baut auf anderer Musik auf, steht auf den “Schultern von Riesen”. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: der Umgang mit den Quellen ist in der Regel nicht so transparent. Manche Samples sind eindeutig als Zitate erkennbar. Bei anderen dauert es Jahrzehnte, bis das Original aufgedeckt wird. Viele ProduzentInnen wollen ihre Quellen schützen, entweder weil sie Angst vor rechtlichen Schwierigkeiten haben oder um zu verhindern, dass die Konkurrenz Zugang zu den gleichen Samples bekommt. Ich würde das als informellen Kopierschutz bezeichnen. In den 1980er Jahren haben manche DJs die Labels ihrer Platten abgekratzt oder in der Badewanne abgewaschen, um die Kontrolle über ihre Schätze zu behalten. Mit dem Internet hat sich aber auch das verändert: Durch Sample-Datenbanken wie whosampled.com oder ID-Technologien wie Shazam ist es viel einfacher geworden, Musik miteinander abzugleichen und Originalsamples zu entlarven. Eine ähnliche Entwicklung haben wir in der Wissenschaft mit Plagiatssoftware oder kollaborativen Plattformen wie VroniPlag, was zeigt: die Steigerung technischer Reproduzierbarkeit führt auch dazu, dass Quellen viel leichter entdeckt und detektiert werden können, weil so viel Musik wie nie zuvor digital zugänglich ist.

In der Musikszene wird diese Entwicklung meiner Einschätzung nach ambivalent wahrgenommen. DJ Shadow, ein sehr einflussreicher Produzent in diesem Bereich, tweetete 2013: “STOP SAMPLE SNITCHING!” Und sein Kollege RJD2 handelte mit whosampled.com offenbar eine Spezialvereinbarung aus, die es ihm erlaubt, die eingehenden Einträge zu moderieren, die seine Samples betreffen. Letztendlich ist das ein Zurückhalten von Information zur Wahrung von Kontrolle.

Sehr viele Samples können auch nicht lizensiert werden, weil Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden können, Anfragen in den Abteilungen der Musikindustrie versickern oder die Lizenzverhandlungen einfach scheitern. Ein wissenschaftliches Zitat muss nicht geklärt werden, dafür gibt es eine gesetzliche Ausnahme.

Ein geklärtes Samples erkennt man meist daran, dass sich auf dem Cover oder dem Booklet eine kurze Notiz findet: “… contains a sample of…” oder ähnliches. Aber das ist natürlich meilenweit von der Art und Weise entfernt, wie die Quellen in einem wissenschaftlichen Text angegeben werden. Im Medium der Musik ist es eben auch sehr umständlich, Anführungszeichen oder ähnliches zu setzen. Ich kenne eigentlich nur einen einzigen Track, der das versucht: Steal my Heart von Paul Frick, und auch hier ist das eher ein künstlerischer Gag, etwas, das vorher noch niemand so gemacht hat.

Eine Sache, die ich mir vom DJing für das Schreiben wissenschaftlicher Texte abgeschaut habe, sind die Übergänge. Ein gut gemixtes DJ-Set heißt für mich, dass die Tracks im Zusammenhang etwas Neues ergeben, eine neue Ebene erreichen, die ihnen alleine verwehrt bliebe. LTJ Bukem hat das in den 1990ern mit seinen teilweise drei oder vier Minuten langen Übergängen schon perfektioniert, weil er die Tracks so hinter- und miteinander verschalten konnte, dass eine musikalische Idee immer weitergeführt und dabei variiert wird. Der Flow muss aufrechterhalten werden. Das geht natürlich bei strukturell gleichförmigen Musikstilen wie Drum’n’Bass oder Techno sehr gut, weil eine musikalische Phrase im Verlauf des Sets immer wieder neu aufgenommen werden kann. Übertragen auf das Schreiben von Texten heißt das für mich, dass einzelne Abschnitte zwar Sinneinheiten darstellen, aber auch über Schlüsselwörter oder Formulierungen an den nächsten Abschnitt andocken müssen, so dass der Lesefluss gewährt bleibt.

Was würdest du MusikerInnen, die gerade erst mit dem Produzieren anfangen und Samples benutzen wollen, in Hinblick auf das Arbeiten mit Samples raten? Wo können sie so richtig kreativ werden und welche Aspekte sollten sie beachten, besonders wenn es um’s Rechtliche geht?

Ich rate dazu, alles zu Hause auszuprobieren, was Spaß macht! Am heimischen Computer sind der Kreativität keine urheberrechtlichen Grenzen gesetzt. Erst wenn etwas bei Youtube oder SoundCloud hochgeladen und öffentlich verfügbar gemacht wird, muss man aufpassen. Bei vielen Plattformen kann man die Zielgruppe aber einstellen, so dass nur die Familie oder Freunde hören können, was man hochgeladen hat. Ansonsten ist natürlich auch Creative Commons-lizensierte Musik immer eine tolle Möglichkeit oder man sucht sich Musik aus, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.

“Ich rate dazu, alles zu Hause auszuprobieren, was Spaß macht! Am heimischen Computer sind der Kreativität keine urheberrechtlichen Grenzen gesetzt.”

Kann in der Musik überhaupt noch ‘Neues’ geschaffen werden?

Das ist eine Diskussion, die wahrscheinlich bei jedem Plagiatsfall neu aufgekocht wird (derzeit wohl wegen Ed Sheeran). Ich sehe keinen Grund, warum keine Neuerungen mehr möglich sein sollten. Meinem Empfinden nach ist das eher eine Scheindebatte, die die Entwicklung verdeckt, dass die Ausdehnung von Urheberrecht und Copyright weiter voranschreitet und sich immer neue Bereiche einverleibt. Die bereits angesprochene Steigerung der Vergleichbarkeit von digitaler Musik tut ihr Übriges dazu. Sollte wirklich ein ganzer Sound unter Schutz gestellt werden, wie es der Millionen schwere Fall um Blurred Lines nahelegt? Ich denke nicht.

Muss der Begriff des ‘Neuen’ und des ‘Originals’ deiner Meinung nach heutzutage neu gedacht werden? Falls ja, inwiefern?

Ich denke, es würde der allgemeinen Debatte sehr gut tun, wenn man sich das Verhältnis von Original und Kopie mal etwas genauer anschauen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat meiner Meinung nach hier eine wegweisende Richtung vorgegeben, in dem es die Beziehung zwischen originalem und derivativem Werk zentral stellt. Ich bin der Meinung, dass ein Original ohne Kopie nicht denkbar ist. Die Kopie macht etwas, das vorher keinen besonderen Status hatte, zu einem Original. Das Original braucht sozusagen die Kopie als Spiegel, um zu strahlen.

“Ich bin der Meinung, dass ein Original ohne Kopie nicht denkbar ist. Die Kopie macht etwas, das vorher keinen besonderen Status hatte, zu einem Original.”

In der digitalen Musikproduktion ist Originalität ja schon technisch schwer zu finden: ist das Original der gesampelte Song, der auf der Festplatte gespeichert ist? Oder ist das Original noch auf dem Tonträger? Ist es schon im Zwischenspeicher? Das sind vielleicht eher akademisch anmutende Fragen, aber die GEMA haben sie vor einigen Jahren vor der Einführung ihres umstrittenen DJ-Tarifs ganz schön ins Schwitzen gebracht.

Und natürlich muss man auch beachten, dass Originalität nichts ist, was vom Himmel fällt, sondern eine Eigenschaft, die Menschen einem Kunstwerk zuschreiben. Man sollte dem Original als Begriff nicht zu viel Absolutheit aufbürden, sondern sich eher den Prozess der “Originalisierung” ansehen, also wie eine bestimmte Gruppe an Menschen einem Kunstwerk den Status eines Originals zuspricht oder aberkennt. Das würde helfen, von der bürgerlichen, absolut definierten Vorstellung Abstand zu nehmen und die kulturelle Dimension von Kunst relativ zu bestimmen. Das wäre meiner Meinung nach das angemessene Ziel in einer demokratischen und bunten Gesellschaft, die anerkennt, dass die Lebenswelt einer Gruppe nicht die Lebenswelt einer anderen sein muss.

“Man sollte dem Original als Begriff nicht zu viel Absolutheit aufbürden, sondern sich eher den Prozess der ‘Originalisierung’ ansehen.”

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Wenn ihr gerade erst mit dem Produzieren oder Remixen anfangt und vorhabt, eure Musik zu einem bestimmten Zeitpunkt auch einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, empfehle ich euch die Webseite iRights info, die wichtige und hilfreiche Infos zum Thema “Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt” bereitstellt.

Bei all den Regeln kann die Übersicht schnell flöten gehen, insbesondere wenn man sich gerade erst an die Musikproduktion herantastet (und besonders in dieser Phase bieten Samples nicht nur eine solide Grundlage, auf der man aufbauen kann, sondern sind zudem der Inspiration dienlich).

Nichtsdestotrotz darf dabei nicht vergessen werden, dass der Zugang für MusikerInnen zu Produktionsmitteln, Informationen und technischen Prozessen wie dem Mastering, noch nie so leicht und erschwinglich war wie heute. Dass dabei das Eigentum – und damit meine ich in diesem Zusammenhang den Schaffensprozess und die Kreativität anderer MusikerInnen – anerkannt und respektiert werden soll und muss, sollte euch nicht daran hindern, eurer eigenen Kreativität freien Lauf zu lassen.

Denn auch das bedeutet Anerkennung, vor allem der Musikgeschichte: aus Altem Neues schaffen. Denn wer aus Altem Neues schafft, verfasst damit einen Kommentar, der anschließt und Anschlussmöglichkeiten schafft.

Georg Fischer ist Soziologe, Journalist und DJ. Er hat seine Doktorarbeit zum Thema Urheberrecht und Kreativität in der Musikproduktion verfasst und informiert auf seinem Blog Jäger und Sampler regelmäßig über Themen zum Sampling und der Remix-Kultur. Er engagiert sich zudem für die Kampagne Recht auf Remix, die sich für das Sampling im Sinne der Kunstfreiheit einsetzt.